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   LSG Niedersachsen-Bremen, 14.12.2004 - L 9 U 313/02   

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LSG Niedersachsen-Bremen, 14.12.2004 - L 9 U 313/02 (https://dejure.org/2004,88697)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 14.12.2004 - L 9 U 313/02 (https://dejure.org/2004,88697)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 14. Dezember 2004 - L 9 U 313/02 (https://dejure.org/2004,88697)
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Volltextveröffentlichung

Verfahrensgang

  • SG Braunschweig - S 6 U 129/99
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 14.12.2004 - L 9 U 313/02
 
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  • BSG, 22.08.2000 - B 2 U 18/99 R

    Kein Unfallversicherungsschutz bei einer dienstlichen Tätigkeit während der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 14.12.2004 - L 9 U 313/02
    Für die tatsächlichen Grundlagen dieser Wertentscheidung ist voller Nachweis zu erbringen; bei ver-nünftiger Abwägung des Gesamtergebnisses des Verfahrens muss der volle Be-weis für das Vorliegen der versicherten Tätigkeiten als erbracht angesehen wer-den können (vgl. BSG, Urt. v. 22. August 2000 - B 2 U 18/99 R; BSG, Urt. v. 04. Mai 1999 - B 2 U 18/98 R).

    Innerhalb dieser Wertung stehen bei der Frage, ob der Versicherte zur Zeit des Unfalls eine versicherte Tä-tigkeit ausgeübt hat, Überlegungen zum dem Zweck des Handelns mit im Vorder-grund (BSG, Urt. v. 22. August 2000 - B 2 U 18/99 R -).

  • BSG, 04.05.1999 - B 2 U 18/98 R

    Arbeitsunfall - innerer Zusammenhang - Nachweis - Außendienstmitarbeiter

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 14.12.2004 - L 9 U 313/02
    Es muss also eine sachliche Verbindung mit der im Gesetz genannten versicherten Tätigkeit bestehen, der so genannte innere Zusammen-hang, der es rechtfertigt, das betreffende Verhalten der versicherten Tätigkeit zu-zurechnen (vgl. hierzu insgesamt BSG, Urt. v. 04. Mai 1999 - B 2 U 18/98 R m.w.N.).

    Für die tatsächlichen Grundlagen dieser Wertentscheidung ist voller Nachweis zu erbringen; bei ver-nünftiger Abwägung des Gesamtergebnisses des Verfahrens muss der volle Be-weis für das Vorliegen der versicherten Tätigkeiten als erbracht angesehen wer-den können (vgl. BSG, Urt. v. 22. August 2000 - B 2 U 18/99 R; BSG, Urt. v. 04. Mai 1999 - B 2 U 18/98 R).

  • BSG, 19.08.2003 - B 2 U 43/02 R

    Arbeitsunfall - Dienstreise - Unterkunft - Weg - Nahrungsaufnahme

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 14.12.2004 - L 9 U 313/02
    Dieser sachliche Zusammenhang und damit der Versicherungsschutz wird bei Reisen, die zur Ausführung der versicherten Tätigkeit zurückgelegt wer-den (Dienstreisen), in ständiger Rechtsprechung grundsätzlich bejaht (vgl. BSG, Urt. v. 19.08.2003 - B 2 U 43/02 R - in NZS 2004, S. 273 m.w.N.).

    Eine Dienst-reise liegt vor, wenn der Versicherte sich von der Betriebsstätte seines Beschäfti-gungsunternehmens entfernt oder diese zu Beginn seiner Reise gar nicht auf-sucht, weil er z.B. die Reise unmittelbar von zu Hause aus antritt, und - im Unter-schied zu den so genannten Betriebswegen - den Ort, in dem die Betriebsstätte liegt, verlässt (vgl. BSG, Urt. v. 19.08.2003 - B 2 U 43/02 R a.a.O.).

  • BSG, 08.12.1998 - B 2 U 1/98 R

    Arbeitsunfall - haftungsausfüllende Kausalität - psychisches Trauma -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 14.12.2004 - L 9 U 313/02
    Nach im Wesentlichen einhellig vertretener Auffassung in Schrifttum und Recht-sprechung wird der Begriff des Unfalls als zeitlich begrenztes, von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis definiert, das zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tod führt (vgl. BSG, Urt. v. 18. März 1997 - 2 RU 8/96 -); ein aus innerer Ursache, aus dem Menschen selbst kommendes Ereignis ist nicht als Unfall an-zusehen (BSG, Urt. v. 08. Dezember 1998 - B 2 U 1/98 R).

    Die Körperschädigung kann verursacht sein durch körperlich gegenständliche Einwirkungen (z.B. Verletzung beim Aufschlag nach Sturz), aber auch durch geistig-seelische Einwirkungen in einem eng begrenzten Zeitraum (s. BSG, Urt. v. 08. Dezember 1998, B 2 U 1/98 R m.w.N.).

  • BSG, 16.02.1971 - 1 RA 113/70

    Berufsunfähigkeit - Feindeinwirkung - Schädigungsfolgen - Kausalzusammenhang

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 14.12.2004 - L 9 U 313/02
    Dies setzt eine so hohe Wahrscheinlichkeit voraus, dass kein vernünftiger, die Lebensverhältnis-se klar überblickender Mensch noch Zweifel hat (vgl. BSGE 80, 83; 6, 144; 7, 141; 32, 203; 45, 286).

    Lediglich für die Bejahung der jeweiligen Ursächlichkeit eines bewiese-nen Umstandes, nämlich für die Ursachenzusammenhänge zwischen versicherter Tätigkeit, Unfall und Unfallfolgen genügt der Maßstab hinreichender Wahrschein-lichkeit (vgl. BSGE 32, 203, 207 ff; BSGE 61, 127).

  • BSG, 06.05.2003 - B 2 U 33/02 R

    Arbeitsunfall - Wegeunfall - Betriebsweg - dritter Ort - Unterbrechung - innerer

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 14.12.2004 - L 9 U 313/02
    Maßgeblich ist die Handlungstendenz des Versicherten, wie sie insbesondere durch die objektiven Umstände des Einzelfalles bestätigt wird (vgl. BSG, Urt. v. 06. Mai 2003 - B 2 U 33/02 R).
  • BSG, 20.01.1987 - 2 RU 27/86

    Ungeklärter Unfallverlauf - Innere Ursache - Bedeutung - Anforderungen an

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 14.12.2004 - L 9 U 313/02
    Lediglich für die Bejahung der jeweiligen Ursächlichkeit eines bewiese-nen Umstandes, nämlich für die Ursachenzusammenhänge zwischen versicherter Tätigkeit, Unfall und Unfallfolgen genügt der Maßstab hinreichender Wahrschein-lichkeit (vgl. BSGE 32, 203, 207 ff; BSGE 61, 127).
  • BSG, 18.03.1997 - 2 RU 8/96

    Kausalität der Tätigkeit als Feuerwehrmann am Todestag für akuten Herztod -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 14.12.2004 - L 9 U 313/02
    Nach im Wesentlichen einhellig vertretener Auffassung in Schrifttum und Recht-sprechung wird der Begriff des Unfalls als zeitlich begrenztes, von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis definiert, das zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tod führt (vgl. BSG, Urt. v. 18. März 1997 - 2 RU 8/96 -); ein aus innerer Ursache, aus dem Menschen selbst kommendes Ereignis ist nicht als Unfall an-zusehen (BSG, Urt. v. 08. Dezember 1998 - B 2 U 1/98 R).
  • OLG Köln, 17.07.2002 - 6 U 54/02

    Irreführende Bezeichnung für Abschlusszeugnis privater Kosmetikschule - "Diplom"

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 14.12.2004 - L 9 U 313/02
    Eine hiergegen gerichtete Klage ist zurzeit vor dem Sozialgericht (SG) Braunschweig zum Az.: S 6 U 54/02 anhängig.
  • BSG, 07.11.2000 - B 2 U 39/99 R

    Entschädigung - Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz - Maschinenschlosser -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 14.12.2004 - L 9 U 313/02
    Ein nach § 8 Abs. 1 Satz 1 SGB VII unter Unfallversicherungsschutz stehender Betriebsweg ist ein Weg, der in Ausübung der versicherten Tätigkeit zurückgelegt wird, Teil der versicherten Tätigkeit ist und damit der Betriebsarbeit gleichsteht; anders als der Weg nach dem Ort der Tätigkeit wird er in unmittelbarem Betriebsinteresse unter-nommen und geht nicht lediglich der versicherten Tätigkeit voran (BSG, Urt. v. 07. November 2000 - B 2 U 39/99 R).
  • BSG, 02.02.1978 - 8 RU 66/77

    Relative Fahruntüchtigkeit - Alkohol im Verkehr - WesentlicheUnfallursache -

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